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Geldwäscherei durch Strafverteidiger
Eirini Tsagkaraki
87.05

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Kapitel Preis*
Vorwort, Inhaltsübersicht, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Materialienverzeichnis 5.15
Einleitung 5.15
1. Teil: Die Geldwäscherei und ihre Bekämpfung
1. Kapitel: Die Geldwäscherei aus kriminologischer Sicht 5.15
I. Definition und Beschreibung des Phänomens "Geldwäscherei"
II. Phasenmodelle der Geldwäscherei
1. Erste Phase (Platzierung)
2. Zweite Phase (Verwirrspiel)
3. Dritte Phase (Integration)
III. Die organisierte Kriminalität, die Terrorismusfinanzierung und die Geldwäscherei als ihre Folge
2. Kapitel: Internationale und europäische Bemühungen im Kampf gegen die Geldwäscherei 5.15
I. Die ersten europäischen und übereuropäischen Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäscherei
1. Das Wiener Übereinkommen v. 20.12.1988
2. Die FATF-Empfehlungen
3. Die Konvention Nr. 141 des Europarats v. 8.11.1990
II. Die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften gegen die Geldwäscherei
1. Die erste EU-Geldwäscherichtlinie 91/308/EWG
2. Die zweite EU-Geldwäscherichtlinie 2001/97/EG
3. Die dritte EU-Geldwäscherichtlinie 2005/60/EG
3. Kapitel: Die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei in den zur Prüfung stehenden nationalen Rechtsordnungen im Überblick 5.15
I. Die Gesetzgebungsentwicklung im Kampf gegen Geldwäscherei in der Schweiz
1. Die rechtstatsächlichen Hintergründe der Gesetzgebung in der Schweiz
2. Das rechtliche Instrumentarium gegen Geldwäscherei in der Schweiz
II. Die Gesetzgebungsentwicklung im Kampf gegen Geldwäsche in der Bundesrepublik Deutschland
1. Die rechtstatsächlichen Hintergründe der Gesetzgebung in Deutschland
2. Das rechtliche Instrumentarium im Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland
III. Die Gesetzgebungsentwicklung im Kampf gegen Geldwäscherei in Österreich
1. Die rechtstatsächlichen Hintergründe der Gesetzgebung in Österreich
2. Das rechtliche Instrumentarium im Kampf gegen Geldwäscherei in Österreich
IV. Die Gesetzgebungsentwicklung im Kampf gegen Geldwäsche in Griechenland
1. Die rechtstatsächlichen Hintergründe der Gesetzgebung in Griechenland
2. Das rechtliche Instrumentarium gegen Geldwäsche in Griechenland
V. Rechtsvergleichende Darstellung der Geldwäschereibekämpfung (die Schweiz, Deutschland, Österreich und Griechenland)
2. Teil: Der Straftatbestand der Geldwäscherei in den zur Prüfung stehenden nationalen Rechtsordnungen im Überblick
1. Kapitel: Der schweizerische Tatbestand der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) 5.15
I. Das geschützte Rechtsgut
II. Der objektive Tatbestand i.S.d. Art. 305bis StGB
1. Der Täterkreis
2. Das Tatobjekt
3. Die Tathandlung
III. Der subjektive Tatbestand i.S.d. Art. 305bis StGB
2. Kapitel: Der deutsche Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 dStGB) 5.15
I. Das geschützte Rechtsgut
1. Die Gesetzesbegründung und die Ansicht der deutschen Rechtsprechung
2. Die Mindermeinungen im deutschen Schrifttum
II. Der objektive Tatbestand i.S.d. § 261 dStGB
1. Der Täterkreis
2. Das Tatobjekt
3. Die Tathandlung
III. Der subjektive Tatbestand i.S.d. § 261 dStGB
3. Kapitel: Der österreichische Tatbestand der Geldwäscherei (§ 165 öStGB) 5.15
I. Das geschützte Rechtsgut
II. Der objektive Tatbestand i.S.d. § 165 Abs. 1 bis 4 öStGB
1. Der Täterkreis
2. Das Tatobjekt
3. Die Tathandlung
III. Der subjektive Tatbestand i.S.d. § 165 Abs. 1 bis 4 öStGB
IV. Die organisationsbezogene Geldwäscherei nach § 165 Abs. 5 öStGB
4. Kapitel: Der griechische Tatbestand der Geldwäsche nach dem N. 2331/1995 (in seiner alten und neuen Fassung) bzw. nach dem N. 3691/2008 5.15
I. Das geschützte Rechtsgut
II. Der objektive Tatbestand der Geldwäsche nach dem N. 2331/1995 (in seiner alten und neuen Fassung) bzw. nach dem N. 3691/2008
1. Der Täterkreis
2. Das Tatobjekt
3. Die Tathandlung
III. Der subjektive Tatbestand der Geldwäsche
5. Kapitel: Rechtsvergleichende Darstellung des Geldwäschereitatbestandes (in der Schweiz, Deutschland, Osterreich und Griechenland) 5.15
I. Rechtsgutsproblematik
II. Strafbarkeit des Vortäters als Geldwäscher
III. Tatobjekt der Geldwäscherei
IV. Tathandlungen
V. Die subjektive Tatseite
3. Teil: Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Geldwäscherei durch die Annahme eines bemakelten Honorars in den zur Prüfung stehenden nationalen Rechtsordnungen
1. Kapitel: Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Geldwäscherei durch die Annahme eines bemakelten Honorars gem. Art. 305bis schwStGB 5.15
I. Problemstellung
II. Die Anwendung des Art. 305bis StGB auf das bemakelte Strafverteidigerhonorar und ihre Auswirkungen auf den Strafverteidiger und den Beschuldigten
1. Die uneingeschränkte Anwendung der Geldwäschereivorschrift auf die Annahme eines bemakelten Verteidigerhonorars
2. Die Auswirkungen auf den Strafverteidiger und den Beschuldigten
3. Zwischenergebnis
III. Die Lösungsvorschläge in der Schweiz
1. Abgrenzung zwischen echten Honoraren und Scheinhonoraren
2. Die Lehre von der Sozialadäquanz bzw. der professionellen Adäquanz sowie das Problem der sog. "neutralen Gehilfenschaft"
3. Teleologische Reduktion unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Geldwäschereinorm
IV. Ergebnis
2. Kapitel: Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Geldwäsche durch die Annahme eines bemakelten Honorars nach § 261 dStGB 5.15
I. Problemstellung
II. Die ersten "objektiven Tatbestandslösungen"
1. Die Lehre von der Sozialadäquanz
2. Teleologische Reduktion unter Berücksichtigung des Schutzzwecks
3. Die erste Stellungnahme der Rechtsprechung – Der Beschluss des HansOLG Hamburg v. 6.1.2000
III. Urteil des BGH vom 4.7.2001
IV. Die sog. "Vorsatzlösung" – Die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts
1. Die von Teilen des Schrifttums vorgeschlagene "Vorsatzlösung"
2. Die Entscheidung des BVerfG vom 30.3.2004
3. Der Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005
V. Die sog. "Rechtfertigungslösungen"
VI. Weitere Rechtsprobleme
1. Die Bedeutung des gutgläubigen Vor- oder Zwischenerwerbs i.S.d. § 261 Abs. 6 dStGB für die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche gem. § 261 Abs. 2 Nr. 1 dStGB
2. Strafbarkeit des Verteidigers gemäss § 261 Abs. 1 dStGB?
3. Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche hinsichtlich eines bemakelten Kautionsbetrags
4. Ermittlungsmassnahmen gegen den Strafverteidiger
VII. Ergebnis
3. Kapitel: Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Geldwäscherei durch die Annahme eines bemakelten Honorars gem. § 165 oStGB 5.15
I. Problemstellung
II. Strafbarkeit des Verteidigers wegen vortatbezogener Geldwäscherei gem. § 165 Abs. 2 öStGB
1. Das Wissentlichkeitserfordernis und die strengen Anforderungen auf subjektiver Ebene – die Stellungnahme der Judikatur
2. Strafbarkeit bei nachträglicher Kenntnis?
3. Weitere Einschränkungsversuche wegen der evtl. Verletzung von Grundrechten und der weiteren strafprozessualen Probleme
III. Strafbarkeit des Verteidigers wegen organisationsbezogener Geldwäscherei gem. § 165 Abs. 5 öStGB
VI. Strafbarkeit des Verteidigers wegen Hehlerei gem. § 164 Abs. 2 öStGB
V. Ergebnis
4. Kapitel: Die Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Geldwäsche durch die Annahme eines bemakelten Honorars nach dem griechischen Geldwäschegesetz 5.15
I. Problemstellung
II. Die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche nach Art. 2 N. 2331/1995 (a.F.)
III. Die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche nach Art. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a N. 2331/1995 (n.F.)
IV. Die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Geldwäsche nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. c i.V.m. Art. 45 Abs. 1 N. 3691/2008
V. Die Strafbarkeit des Verteidigers bei nachträglicher Kenntnis von der realen Herkunft seines Honorars
VI. Weitere Einschränkungsversuche in Bezug auf das bemakelte Verteidigerhonorar
VII. Ergebnis
5. Kapitel: Rechtsvergleichende Darstellung der Problematik der Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Geldwäscherei durch die Annahme eines bemakelten Honorars (in der Schweiz, Deutschland, Osterreich und Griechenland) 5.15
I. Rechtsvergleichende Darstellung der Problematik der Anwendbarkeit des Geldwäschereitatbestandes auf den Strafverteidiger wegen der Annahme eines bemakelten Honorars
II. Rechtsvergleichende Darstellung der vertretenen Lösungsvorschläge
III. Die Frage der Strafbarkeit des Verteidigers bei nachträglicher Kenntnis der realen Herkunft seines Honorars in allen Vergleichsländern
IV. Weitere prozessuale Probleme
6. Kapitel: Eigene Stellungnahme 5.15
I. Die Anwendbarkeit des Geldwäschereitatbestandes auf den Strafverteidiger
II. Kritische Auseinandersetzung mit den vertretenen Lösungsvorschlägen
III. Der Vorsatz als Abgrenzungskriterium zwischen strafbarem und straflosem Verhalten des Verteidigers bei der Honorarannahme – Die Annahme der sog. "kognitiven" Vorsatzlösung
IV. Das Vorliegen der Vorsatzindikatoren als Ergänzung der sog. "kognitiven Vorsatzlösung"
V. Die Strafbarkeit des Verteidigers bei nachträglicher Kenntnis der realen Herkunft seines Honorars bzw. seiner Vorauszahlung
VI. Lösungsvorschläge de lege ferenda
Schlussfolgerungen, Tabelle 5.15
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